Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Serviceeinheit am Verwaltungsgericht Schwerin (m/w/d)

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Arbeitgeber

Land Mecklenburg-Vorpommern
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Veröffentlicht: 04.12.2023

Arbeitsort: 15755 Schwerin

Ihre Aufgaben

Ganzheitliche Bearbeitung aller in der Serviceeinheit anfallenden Tätigkeiten wie zum Beispiel:
• Führung und Verwaltung der Verfahrensakten mittels der IT-Fachanwendung Eureka
• Abwicklung von Publikumsverkehr (z.B. Rechtsantragstelle)
• Fertigung von Kurz- und Langtexten (auch nach Diktat)
• Fertigung von Protokollen (ggfs. Protokolldienst in der Verhandlung)
• Anschluss und Bearbeitung und Vorlage von Posteingängen
• Führung des Fristenkalenders und der Aktenkontrolle
• Statistische Erfassung und Behandlung der Verfahren
• Ausführung von Verfügungen ( wie z.B. Terminsladungen)
• Beantwortung von Sachstandsanfragen
• Aufgaben des/der Urkundsbeamten/-in der Geschäftsstelle
• Aufgaben des Kostenbeamten (GKG; VwGO)
• Berechnung der Vergütung und Entschädigung nach dem JVEG, soweit diese übertragen wurde

  • Ihr Profil

    Die Ausschreibung richtet sich vor allem an ausgebildete Justizfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte.

    Voraussetzung für die Tätigkeit sind selbständiges und ausdauerndes Arbeiten, eine schnelle Auffassungsgabe, fundierte EDV-Kenntnisse (möglichst Eureka) und gute bis sehr gute Schreibleistungen. Erwartet wird eine belastbare, flexible Mitarbeiterin bzw. ein belastbarer, flexibler Mitarbeiter, die/der auch großem Arbeitsanfall gewachsen ist.

  • Das bieten wir Ihnen
    • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
    • 30 Tage Urlaub
    • flexible Arbeitszeiten
    • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

    Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.

    Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

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